{"id":169,"date":"2021-07-07T21:00:15","date_gmt":"2021-07-07T21:00:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.blaugelb-schneppenbaum.online\/?page_id=169"},"modified":"2021-07-07T21:00:15","modified_gmt":"2021-07-07T21:00:15","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.blaugelb-schneppenbaum.com\/?page_id=169","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>KC Blau-Gelb von 1972 Schneppenbaum e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 05\/2018<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>2 &#8211;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Inhaltsverzeichnis<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<br>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben des Vereins<br>\u00a7 3 Gleichstellung der Mitglieder<br>\u00a7 4 Mittelverwendung<br>\u00a7 5 Mitgliedschaft<br>\u00a7 6 Beitr\u00e4ge<br>\u00a7 7 Wahlen und Mitgliederversammlungen<br>\u00a7 8 Vertretungsberechtigung<br>\u00a7 9 Satzungs\u00e4nderungen<br>\u00a7 10 Gesch\u00e4ftsjahr<br>\u00a7 11 Beendigung der Mitgliedschaft<br>\u00a7 12 Ausschlu\u00df<br>\u00a7 13 Jugendabteilung<br>\u00a7 14 Mitwirkung in karnevalistischen Vereinigungen<br>\u00a7 15 Auftreten der Gesellschaft in der \u00d6ffentlichkeit<br>\u00a7 16 Senat<br>\u00a7 17 Schlu\u00dfbestimmungen<br>\u00a7 18 Datenschutz (DSGVO)<br>\u00a7 19 Salvatorische Klausel<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>3 &#8211;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 \u2013 Name und Sitz des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft f\u00fchrt den Namen Karnevals-Club Blau-Gelb von 1972 Schneppenbaum e.V., nachfolgend Gesellschaft genannt. Der Sitz ist Bedburg-Hau. Sie ist in das Vereinsregister eingetragen. Erf\u00fcllungs- und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Kleve.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 \u2013 Zweck und Aufgaben des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck und Aufgaben sind:<br>a) Pflege des Karnevals und des Brauchtums auf traditioneller Grundlage b) F\u00f6rderung der Jugendpflege c) Durchf\u00fchrung von Karnevalsveranstaltungen, Jugendtanzwettbewerben und anderen Veranstaltungen d) Kontaktpflege auf nationaler und internationaler Ebene im ideellen und kulturellen Bereich<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 \u2013 Gleichstellung der Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft wird nach christlichen und demokratischen Grunds\u00e4tzen gef\u00fchrt. Alle Mitglieder, unabh\u00e4ngig ihres Geschlechts, sind in allen Bereichen des Vereins gleichgestellt. Kein Mitglied darf wegen seiner Herkunft, Nationalit\u00e4t oder seiner sozialen Stellung benachteiligt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 \u2013 Mittelverwendung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mittel der Gesellschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke Verwendung finden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft (z. B. Ehrenamtspauschale). Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c im Sinne der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos t\u00e4tig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Auslagen, die im Auftrag der Gesellschaft entstehen, d\u00fcrfen erstattet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 \u2013 Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann jeder Mitglied der Gesellschaft werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Folgemonats, der auf das Datum des Aufnahmeantrags folgt. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>4 &#8211;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft unterscheidet zwischen aktive Mitglieder, Senatoren, Ehrenmitglieder und Jugendmitglieder. Die T\u00e4tigkeitsmerkmale der einzelnen Bereiche sind in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt. Alle Mitglieder sind berechtigt, an Mitglieder- und Abteilungsversammlungen teilzunehmen. Sie k\u00f6nnen Antr\u00e4ge einbringen und ihr Stimmrecht wahrnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 \u2013 Beitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Mitglieder sind beitragspflichtig. Die Beitragsstaffelung sowie die Ausnahmen zur Beitragspflicht sind in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt. Die Beitr\u00e4ge sind jeweils zum 01.04. eines Jahres f\u00e4llig. Nach M\u00f6glichkeit soll die Beitragszahlung per Lastschriftverfahren erfolgen. In Ausnahmesituationen kann durch den Vorstand eine zeitlich begrenzte Stundung der Beitr\u00e4ge erteilt oder eine Ratenzahlung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 \u2013 Wahlen und Mitgliederversammlungen<\/p>\n\n\n\n<p>J\u00e4hrlich ist eine Haupt- und Mitgliederversammlung mit den anstehenden Neuwahlen durchzuf\u00fchren. Au\u00dferdem ist eine Halbjahresmitgliederversammlung durchzuf\u00fchren. Die Einladungen zu den Versammlungen sind in Schriftform und unter Angabe der Tagesordnung 14 Tage vor Versammlungsbeginn anzuzeigen. Elektronische Informationsmedien sind zul\u00e4ssig. \u00c4nderungen der jeweiligen Tagesordnung k\u00f6nnen bis f\u00fcnf Tage vor dem Versammlungstermin beantragt werden. W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied ab dem 18. Lebensjahr mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl solange fortgesetzt, bis einer der Kandidaten die Mehrheit erreicht. Stimmrecht haben alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr erreicht haben. Auf Antrag mu\u00df eine verdeckte Stimmabgabe erfolgen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung mu\u00df einberufen werden, wenn 25 % der Mitglieder dies schriftlich beantragen. Die Einberufung ist vom Vorstand durchzuf\u00fchren. Die Wahlen der Vorstandsbesetzung und der Stellvertreter sollen im j\u00e4hrlichen Wechsel erfolgen. Es wird zwischen dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden und dem erweiterten Vorstand unterschieden. Zum gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren: Vorsitzender, Pr\u00e4sident, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Schatzmeister und die Jugendleitung. Zum erweiterten Vorstand geh\u00f6ren: Stellvertreter (Vorsitzender, Pr\u00e4sident, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Schatzmeister, Jugendleitung) sowie Spielleitung und technische Leitung. Die Amtszeit betr\u00e4gt 2 Jahre. Die KRK- und BTK-Deligierten werden j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt. Es sind wechselseitig 2 Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen. Die Aufgaben der Kassenpr\u00fcfer sind in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Versammlungsleiter, der die Entlastung des Vorstandes beantragt und ggf. die Neuwahl des 1. Vorsitzenden durchf\u00fchrt. Wiederwahlen sind grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Die T\u00e4tigkeitsmerkmale der einzelnen Vorstandsmitglieder sind in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>5 &#8211;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Vorstand fertigt Protokolle der Sitzungen an und hat wirtschaftlich zu arbeiten. Er f\u00fchrt die Vereinsgesch\u00e4fte nach den Regularien der Satzung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 \u2013 Vertretungsberechtigung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, 1. Pr\u00e4sidenten und 1. Schatzmeister vertreten. Alle sind einzelvertretungsberechtigt. Im Krisenfall kann die Gesellschaft durch den Senat vertreten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 \u2013 Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderung der Vereinssatzung kann nur mit einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder erreicht werden. Die Satzungs\u00e4nderung mu\u00df allen Mitgliedern 14 Tage vor der Mitgliederversammlung vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 \u2013 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr erstreckt sich vom 01.01. bis zum 31.12. des Kalenderjahres. Alle Abstimmungen und Beschl\u00fcsse im Gesch\u00e4ftsjahr m\u00fcssen protokolliert werden. Alle Gesch\u00e4fts- und Kassenberichte m\u00fcssen erfasst werden. Diese Berichte sind w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung zu verlesen und m\u00fcssen genehmigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 \u2013 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft kann schriftlich zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gek\u00fcndigt werden. Eine Beitragserstattung erfolgt nicht. Bei einem Zahlungsr\u00fcckstand von mehr als zwei Jahren kann der Vorstand die Mitgliedschaft beenden. Dem Mitglied ist die anstehende Beendigung mitzuteilen. Eine Zahlungsaufforderung mu\u00df in jedem Gesch\u00e4ftsjahr vorausgegangen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 \u2013 Ausschlu\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>In besonders schweren F\u00e4llen kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Ein Ausschlu\u00df kann nur in Zusammenarbeit des Senats und dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand erfolgen. Hierzu ist ein Ausschlu\u00dfverfahren nach den Richtlinien der Satzung und dem BGB notwendig. Dem Auszuschlie\u00dfenden mu\u00df mit Terminsetzung das Recht der Anh\u00f6rung einger\u00e4umt werden. L\u00e4sst der Auszuschlie\u00dfende diesen Termin ohne Angabe von triftigen Gr\u00fcnden verstreichen, kann das Verfahren fortgesetzt werden. Im Schlichtungsfall kann eine Beendigung der Mitgliedschaft im gegenseitigem Einvernehmen erreicht werden. Als Ausschlu\u00dfgr\u00fcnde gelten grobes vereinssch\u00e4digendes Verhalten.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>6 &#8211;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Pers\u00f6nliche Angelegenheiten und Verst\u00f6\u00dfe gegen das BGB und dem StGB gelten nur im Zusammenhang mit einem vereinssch\u00e4digendem Verhalten als Ausschlu\u00dfgrund. Rassistische und diskriminierende \u00c4u\u00dferungen sind Gr\u00fcnde f\u00fcr einen fristlosen Ausschlu\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 \u2013 Jugendabteilung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft unterh\u00e4lt eine Jugendabteilung nach den Richtlinien des Tr\u00e4gers der Freien Jugendhilfe nach dem Jugendhilfegesetz. Die Jugendabteilung ist vom Tr\u00e4ger der Jugendhilfe und damit vom Gesetzgeber anerkannt und somit f\u00f6rderungsw\u00fcrdig. Die Jugendabteilung verf\u00fcgt \u00fcber eine Jugendordnung. Die Zusammensetzung und T\u00e4tigkeitsmerkmale des Jungendvorstands sind in der Jugendordnung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 14 \u2013 Mitwirkung in karnevalistischen Vereinigungen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft ist Mitglied im Bedburg-Hauer Tulpensonntags-Komitee (BTK), im Klever Rosenmontags-Komitee (KRK), sie ist Mitglied im Bund Deutscher Karneval (BDK), im Karnevalsverband Linker Niederrhein (KLN), der F\u00f6deration Europ\u00e4ischer Narren (FEN) und in der N\u00e4rrischen Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (NEG). Sie erkennt die Satzungen dieser Dachverb\u00e4nde an, solange nicht die Eigenst\u00e4ndigkeit der Gesellschaft beeintr\u00e4chtigt wird. Ein Austritt aus den Dachverb\u00e4nden kann nur mit 2\/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitgliederversammlungsteilnehmer erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 15 \u2013 Auftreten der Gesellschaft in der \u00d6ffentlichkeit<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft verf\u00fcgt \u00fcber eine Gesellschaftsuniform. Diese Uniform ist bei allen offiziellen Anl\u00e4ssen zu tragen. Die Uniformordnung ist in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 16 \u2013 Senat<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft verf\u00fcgt \u00fcber einen Senat. Der Senat wird im Vorstand durch den Senatspr\u00e4sidenten oder seinem Stellvertreter vertreten. Der Senat verf\u00fcgt \u00fcber eine Senatsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 17 \u2013 Schlu\u00dfbestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft kann aufgel\u00f6st werden, wenn weniger als 5 Mitglieder vorhanden sind. Die Aufl\u00f6sung kann auf schriftlichen Antrag und Abstimmung erfolgen. Bei einer Aufl\u00f6sung der Gesellschaft f\u00e4llt das vorhandene Verm\u00f6gen der Gemeinde Bedburg-Hau, Rathausplatz 1, 47551 Bedburg-Hau zu. Sie soll damit mildt\u00e4tige und gemeinn\u00fctzige Zwecke innerhalb der Gemeinde unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>7 &#8211;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 18 \u2013 Datenschutz (DSGVO)<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben:<br>a) Name b) Vorname c) Geburtsdatum d) Anschrift e) Telefonnummern f) E-Mail-Adresse g) Eintritts-\/Austrittsdatum h) Funktion im Verein i) Fotos \/ Videos j) Status, Geschlecht k) Bankkontodaten<br>Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft elektronisch verarbeitet und gespeichert. Auf Anfrage werden diese Daten an die \u00fcbergeordneten Verb\u00e4nde (BDK, KLN, FEN), denen der Verein angeschlossen ist, oder der Vereinsversicherung weitergeleitet (mit Ausnahme des Punktes k). Die Grundkontaktdaten a, b, h und i der Mitglieder k\u00f6nnen im \u00f6ffentlichen Bereich der Vereins-Homepage ver\u00f6ffentlicht werden, solange das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Gleiches gilt f\u00fcr Fotos, die zwecks Berichterstattung von Vereinsveranstaltungen an die Presse weitergeleitet werden<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 19 \u2013 Salvatorische Klausel<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen sind teleologisch auszulegen und zeitnah durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel m\u00f6glichst nahe kommen. Soweit in dieser Satzung \u00c4mter nur in der m\u00e4nnlichen Form benannt sind, ist immer auch die weibliche Form gemeint, da diese \u00c4mter auch von Frauen ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung am 04. Mai 2018 verabschiedet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KC Blau-Gelb von 1972 Schneppenbaum e.V. 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